01.05.2009
Verlegung der B 2 kein Problem – Minister Gerold Wucherpfennig hält Förderung nach Umstufung für möglich

Von OTZ-Redakteur Uli Drescher Schleiz. "Die Absicht der Stadt Schleiz, die Rennstrecke aus dem Netz der öffentlichen Straßen herauszulösen und damit regelmäßige Einschränkungen des Gemeingebrauchs zu beseitigen, ist aus Sicht der Landesregierung nicht zu beanstanden." Das sagt Gerold Wucherpfennig, Thüringer Minister für Bau, Landesentwicklung und Medien auf eine Kleine Anfrage, die Landtagsmitglied Ralf Kalich aus Blankenstein (PDS/Linke) gestellt hat.

Auf eine weitere Frage zu einer eventuell vorgesehenen Abstufung der jetzigen Bundesstraße 2 stellt der Minister fest, dass die gesamte B 2 zwischen Gera und Gefell abgestuft wird, weil sie parallel zur Bundesautobahn verlaufend "nicht mehr die Verkehrsbedeutung einer Bundesstraße hat". Vom Ministerium wird gleichzeitig klargestellt, dass die Verlegung der B 2 nicht zu Lasten des Bundeshaushaltes erfolgen könne. Allerdings sei eine Förderung "als wichtige innerörtliche Verkehrsstraße grundsätzlich möglich", wenn die B 2 zur Gemeindestraße abgestuft sei.

Kalich hatte im Zusammenhang mit seiner Anfrage nachgehakt, welche Erkenntnisse denn der Landesregierung vorliegen zur Belegung der Schleizer Gewerbegebiete. Neben der Auflistung aller Ansiedlungen im Industriegebiet Schleiz-Oschitz stellt das Bauministerium fest, dass im Gewerbegebiet "Wolfsgalgen" bisher mit der Läserpräzisionstechnik GmbH erst ein Unternehmen einen Standort hat und im Gewerbegebiet Schleiz-Süd überhaupt noch kein Investor in Sicht ist.

Mit der von der Stadt Schleiz geplanten Neufassung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet Schleiz-Süd sind als weitere Erkenntnis aus der Abgeordnetenanfrage auch einige vom Thüringer Naturschutzgesetz betroffene Flächen enthalten. So listet das Bauministerium eine Streuobstwiese und ein Stillgewässer im Zusammenhang mit dem Ausbau des Stadtweges auf, ein weiteres Stillgewässer mit angrenzender Nasswiese für den Ausbau des Lottoweges und eine feuchte Hochstaudenflur und ein naturnahes Fließgewässer im Gebiet der geplanten Umverlegung der B 2.

Auch Rückübertragungsansprüche sind mit dem Bebauungsplan verbunden. Das Ministerium bestätigt nach Kalichs Anfrage, dass "der Antrag einer Antragstellerin mit ca. 50 in den betroffenen Gemarkungen des ehemaligen Kreises Schleiz befindlichen Flurstücken bekannt" sei. Für diese Flurstücke gab es zunächst eine Ablehnung des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen, allerdings sei gegen diesen Bescheid eine Klage anhängig beim Verwaltungsgericht Gera.

OTZ hatte bereits berichtet, dass es dabei um Ansprüche des Fürstenhauses Reuß geht, mit denen Prinz Heinrich XIII. Reuß gegenüber der Stadt Schleiz argumentiert. In einem Schreiben an Bürgermeisterin Heidemarie Walther hatte der Prinz im vergangenen Jahr deutlich gemacht, dass das Haus Reuß "seit 2007 keine Zustimmungen für Grundstücksverkehrsgenehmigungen im Bereich des Dreiecks mehr gegeben" habe, "um Fehlentwicklungen zu verhindern". Die letzte Zustimmung sei für den Kreisverkehr in Heinrichsruh erfolgt.KommentarDie B 2 ist zwischen Gera und Gefell abzustufen, weil sie parallel zur BAB 9 verlaufend nicht mehr die Verkehrsbedeutung einer Bundesstraße hat.

Quelle: Ostthüringer Zeitung, Lokalausgabe Schleiz vom 01.05.2009

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