13.03.2009
Prinz Reuss sieht sich nicht als privater Investor – Stadt Schleiz aber Unterstützung zugesagt
Aktionsbündnis „Bürger für Schleiz“ und die Bürgerinitiative „Bündnis gegen eine permanente Rennstrecke“ hatten am 2. März neben ihrer Klage gegen die Stadt und den Bescheid zum Bundesimmisionschutzgesetz auch öffentlich gemacht, dass Heinrich XIII. Reuss der Investor sei, der am Schleizer Dreieck aktiv werden will. OTZ hatte aus einem Telefongespräch mit Heinrich Reuss die Auffassung gewonnen, das dies auch richtig ist. Eine Schlussfolgerung, die der Prinz jetzt zurückweist.
„Richtig ist, dass ich als Vertreter meiner Familie bei Grundstücksangelegenheiten, hier zu Grundstücksbewegungen am Schleizer Dreieck, die als restitutionsbehaftet mit Bezug zu unserer Familie gelten, zwangsläufig involviert bin. Zu jedem Grundstücksverkauf bedarf es der Zustimmung des Alteigentümers zu einer so genannten Grundstücksverkehrsgenehmigung. Es ist davon auszugehen, dass wesentliche Bereiche der zum Bau erforderlichen Grundstücke aus unserem Altbesitz stammen„, teilt Prinz Reuss mit. Die Annahme, dass er als Privatperson als Investor am Schleizer Dreieck auftreten würde, liege „völlig neben der Sache„. Richtig sei jedoch, dass er der Stadtverwaltung „jedwede Unterstützung zur Realisierung des längst überfälligen Fahrsicherheitszentrums angeboten habe“.
Dass Prinz Reuss zwar nicht als privater Investor, jedoch als Vermittler und Initiator weit mehr als nur unterstützend tätig ist, kann einem Brief entnommen werden, den er am 17. Juni 2008 an Bürgermeisterin Heidemarie Walther geschickt hat. Darin heißt es u.a. dass er vorbereitend zur Gründungsveranstaltung der Bürgerinitiative PRO Schleizer Dreieck „bereits eine zeitlich befristete Finanzierungszusage über USD 60 Millionen in der Tasche“ habe. Er stellt die Finanzierungszusage aber erst „nach Planungssicherheit und dann für die Projektentwicklungsgesellschaft Moto Delta Limited (i.Gr.)“ in Aussicht. „Nach einer Einigung mit Ihnen (gemeint ist die Bürgermeisterin – d.R.) werden wir die Gesellschaft mit dem ausschließlichen Gesellschaftszweck zur Projektentwicklung und Realisierung des ´Neuen Schleizer Dreiecks´ gründen. Die Gesellschaftsform nach britischem Recht soll die erforderlichen Investitionen im internationalen Markt ermöglichen.„ Prinz Reuss stellt gleichzeitig klar, dass „ohne eine Grundstückszusicherung jeder Euro der bisherigen und zukünftigen Investitionen / Projektentwicklung aus Gründen der steuerlich zwingend nachzuweisenden Gewinnerzielungsabsicht und der diesbezüglichen Revisionen sinnlos ist.“
Beigefügt ist dem Brief auch eine detaillierte Aufstellung notwendiger Änderungen des Bebauungsplanes mit dem Ziel, „eine zukunftsorientierte Anlage“ zu schaffen, „die sich im internationalen Wettbewerb behaupten kann.“
Quelle: Ostthüringer Zeitung, Lokalausgabe Schleiz
vom 13.03.2009 |